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Der § 219a besagt: Wer Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Genau das ging der Gießener Ärztin Kristina Hänel gewaltig gegen den Strich. Vier Jahre kämpfte sie sich durch zig Instanzen. Die neu gebildete Regierungskoalition will diesen Paragraphen abschaffen.